Erfahren Sie hier mehr über formale Voraussetzungen, geforderte Bewerbungsunterlagen, das Bewerbungsverfahren und die Vergütung für Tarifbeschäftigungen und Professuren.
Die Beschäftigten in Wissenschaft, Technik und Verwaltung sind in der Regel Beschäftigte im Tarifvertrag des Landes Bremen (TV-L). Einige Stellen sind auch für Beamt:innen vorgesehen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage ergeben sich andere und schnellere Abläufe und Fristen im Bewerbungsablauf, verglichen mit professoralen Berufungsverfahren.
Die Einstellungsvoraussetzungen von Tarifbeschäftigten an der HSB richten sich nach den Aufgaben des Stellenangebotes und dem aktuell geltenden Tarifrecht (TV-L Bremen).
Welche Qualifikationen Sie für das jeweilige Stellenangebot benötigen, können Sie dem „Profil“ unserer Stellenangebote entnehmen.
Die Bezahlung nach dem Tarifvertrag des Landes Bremen (TV-L) schützt vor Benachteiligung, gibt Sicherheit und steht für gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Entgeltgruppe – und damit die wesentliche Information zur Bezahlung – können Sie dem jeweiligen Stellenangebot entnehmen.
Öffentliche Entgelttabellen im Internet können Ihnen einen ersten Überblick über ein zu erwartendes Gehalt geben.
Das Einstellungsverfahren für Tarifbeschäftigte des Landes Bremen (TV-L) orientiert sich an den aktuellen Ausschreibungsrichtlinien des Landes Bremen und nach dem TV-L Bremen. Grundsätzlich werden alle Stellenangebote mindestens drei Wochen lang ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsportal einzureichen.
Jedes Auswahlverfahren wird durch die Auswahlkommission von Anfang bis Ende begleitet. Diese ist zusammengesetzt durch:
Nach Ende der Bewerbungsfrist versuchen wir stets zeitnah zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.
Sobald die Auswahlkommission nach den Vorstellungsgesprächen zu einem Ergebnis gekommen ist, werden wir Sie informieren.
Berufungen – Auf dem Weg zur Professur
Die Berufung neuer Hochschullehrender ist eine langfristige und profilprägende Entscheidung – und damit strategisch sehr wichtig für die Entwicklung unserer Hochschule. Da wir die Qualität von Lehre und Studium erhalten und verbessern möchten und uns die anwendungsorientierte Forschung sowie der Wissens‐ und Technologietransfer wichtige Anliegen sind, bilden transparente und faire Auswahlprozesse von angehenden Professor:innen eine wichtige Grundlage.
Die Einstellung von Professor:innen an der HSB richtet sich nach dem Bremischen Beamtengesetz § 116(3).
Bestenfalls sind alle Berufungsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt. Sie können sich allerdings auch schon bewerben, wenn nur noch wenige Monate der Berufspraxis oder der Abschluss der Promotion fehlen. Da Berufungsverfahren einige Monate in Anspruch nehmen, liegt es im Ermessen der Berufungskommission, ob Sie bis zum Zeitpunkt der Berufung alle Voraussetzungen erfüllen können.
Die Berufungsverfahren an der HSB sind kriteriengestützt, mehrstufig und zeitintensiv. Die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.
Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der HSB sowie das Bremische Hochschulgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Denomination, Profilpapier und Freigabeantrag bilden das Fundament für die Freigabe des Berufungsverfahrens. Ein Team aus Expert:innen entwirft einen Freigabeantrag mit Vorschlag für die Denomination sowie einen begründenden Text (Profilpapier).
Nach Beschluss durch das Dekanat erfolgt die Abstimmung mit der Hochschulleitung durch Fixierung einer Freigabevereinbarung. In der Freigabevereinbarung werden ein Zeitplan für das Berufungsverfahren sowie Form und Zeitpunkte einer Berichterstattung festgelegt. Darüber hinaus können weitere Verabredungen insbesondere zur Gender- und/oder Familiengerechtigkeit getroffen werden.
Die für die Besetzung der Stelle fachlich zuständige Fakultät bzw. Abteilung bildet unverzüglich nach Abschluss der Freigabevereinbarung zwischen Dekan:in und Hochschulleitung eine Berufungskommission. Ihr gehören i.d.R. an: drei Hochschullehrer:innen, ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in sowie ein:e studentische Vertreter:in. Die Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung im Fakultäts- oder Abteilungsrat kann zudem mit einer beratenden Stimme in die Berufungskommission vertreten sein. Die Mitglieder der Berufungskommission werden von den Vertreter:innen ihrer Gruppe im Fakultätsrat bzw. im Abteilungsrat gewählt. Die Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung nehmen an den Sitzungen beratend teil. Nach Maßgabe der Freigabevereinbarung (§ 1) kann der Berufungskommission auch ein:e Berufungsbeauftragte:r mit beratender Stimme angehören. Unmittelbar nach Bildung der Berufungskommission lädt die:der Dekan:in die Mitglieder zur konstituierenden Sitzung ein. Die konstituierende Sitzung bildet die Auftaktveranstaltung der Berufungskommissionsarbeit. Die Freigabevereinbarung wird der Berufungskommission in der konstituierenden Sitzung durch die:den Dekan:in bekannt gegeben und erläutert. Die Kommission lernt sich in ihrer spezifischen Zusammensetzung kennen, klärt die formalen Bedingungen, die fachinhaltlichen Kriterien und entwickelt einen Vorschlag für die Stellenausschreibung. Sie beschließt das Verfahren zur Überprüfung der pädagogisch-didaktischen sowie der außerfachlichen Eignung. Darüber hinaus wird der Verfahrensverlauf, das Profil sowie der Zuschnitt der zu besetzenden Professur gemäß Freigabevereinbarung besprochen.
Nach Freigabe durch die senatorische Behörde (Abschluss des Freigabeverfahrens) erfolgt nach Beschluss des finalen Ausschreibungstextes die Ausschreibung der Professur bei den aktuellen Stellenangeboten der Hochschule Bremen und in weiteren Online- und Printmedien. Die Beschreibungen des Stellen- und Anforderungsprofils der Professur sind Teil der Ausschreibung. Sie soll Bewerber:innen im In- und Ausland ansprechen und wird dazu in nationalen sowie nach Maßgabe der Bedeutung der Stelle in internationalen Periodika und elektronischen Medien veröffentlicht.
Aufgrund der Qualitätssicherung der Berufungsverfahren erhält die Berufungskommission erst nach der konstituierenden Sitzung Kenntnisse über die einzelnen Bewerber:innen. In der Auswahlsitzung werden alle Bewerbungen gesichtet und bewertet. Grundlegend ist hierfür Art. 33 II Grundgesetz, aus dem die sogenannte Bestenauslese abgeleitet wird. Das bedeutet, dass jede:r Bewerber:in das grundgesetzlich normierte Recht hat, im Hinblick auf die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erstellte Profilbeschreibung nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt zu werden. Die Beurteilungsmatrix bilden die in der konstituierenden Sitzung abgestimmten formalen und fachinhaltlichen Kriterien. Der Auftrag der eingesetzten Kommission ist es, die:den geeignetste:n Kandidat:in für die ausgeschriebene Professur zu finden. Die Auswahlsitzung stellt auf der Basis der schriftlichen Bewerbungsunterlagen die wichtigsten Weichen: Ist ein:e Bewerber:in vor dem Hintergrund des Kriterienkatalogs einschlägig, bedingt oder gar nicht geeignet? Die Kommission betrachtet dazu jede einzelne Bewerbung in ihrer Gesamtschau. Bewerber:innen in der engeren Wahl werden zur Anhörung bzw. zum Auswahlgespräch und zur Probelehrveranstaltung eingeladen. Die Berufungskommission kann ergänzend die Durchführung eines wissenschaftlichen Fachvortrags, auch in einer Fremdsprache, festlegen. Befangenheiten dürfen nicht vorliegen und sind vorab offenzulegen und zu entscheiden.
Auch die Anhörung bzw. das Auswahlgespräch steht unter der Diktion der sogenannten Bestenauslese. Diese Schritte müssen also transparent, kriterienorientiert sowie chancengerecht erfolgen. Darüber hinaus dient es dem gegenseitigen Kennenlernen der Kandidat:innen und der Mitglieder der Berufungskommission. Die:der Bewerber:in hat die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und unter anderem Fragen zur Hochschule, der Fakultät, der Professur, ihrer Anforderungen sowie ihrer Ausstattung zu stellen. Über die Eckpunkte der Anhörung und ihre Dauer informiert die Berufungskommission im Einladungsschreiben. An der Hochschule Bremen werden die Bewerber:innen zudem aufgefordert, vor dem Termin zur Probelehrveranstaltung ein schriftliches Lehrexposé (inhaltliche und didaktische Gestaltung der Probelehrveranstaltung) sowie ein schriftliches Lehrkonzept (Beschreibung der eigenen Lehrauffassung) vorzulegen. Die Berufungskommission kann ergänzend auch die Vorlage eines Forschungskonzepts vorsehen.
In der Probelehrveranstaltung zeigt die:der Bewerber:in die eigenen Fähigkeiten in der Lehre und in Interaktion mit Studierenden. Die Berufungskommission gibt das Format und die zu bearbeitende Thematik im Einladungsschreiben vor. Das Format der Probelehrveranstaltung gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich. Es kann unter anderem Anteile in englischer Sprache, seminaristische Einheiten oder einen Fachvortrag beinhalten. Die Probelehrveranstaltung wird von den anwesenden Studierenden und von der Berufungskommission evaluiert. Nach Durchführung der Anhörungen entscheidet die Berufungskommission, ob weitere Bewerber:innen zur Anhörung eingeladen werden oder ob das Verfahren mit der engeren Wahl fortgesetzt wird.
Nach der Festlegung der engeren Wahl durch die Berufungskommission werden Gutachten erstellt bzw. eingeholt und ein Berufungsvorschlag vorgenommen bzw. eine Berufungsliste erstellt. Für die Würdigung der fachlichen und wissenschaftlichen Eignung der in die engere Wahl gezogenen Bewerber:innen holt die Berufungskommission in der Regel zwei Gutachten auswärtiger Hochschullehrender oder Sachverständiger:innen des betreffenden Faches ein. Die Gutachter:innen erstellen für die ausgewählten Personen auf der Grundlage des Anforderungsprofils vergleichende Gutachten, die insbesondere die Listenfähigkeit prüfen und eine Rangfolge der fachlichen und wissenschaftlichen Eignung erstellen. Die Berufungskommission kann anstelle der vergleichenden Gutachten für die in die engere Wahl einbezogenen Bewerber:innen jeweils ein Gutachten einer:eines auswärtigen Hochschullehrenden oder Sachverständigen des betreffenden Faches zur Würdigung der fachlichen und wissenschaftlichen Eignung einholen. Auf der Basis einer abschließenden Gesamtbewertung erstellt die Kommission unter Berücksichtigung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen, der Probelehrveranstaltung und gegebenenfalls des Fachvortrags, der Ergebnisse der Anhörungen, der Feststellungen zur außerfachlichen Eignung und der Ergebnisse der Gutachten einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthalten soll, sowie einen Berufungsbericht, der den Verlauf des gesamten Verfahrens dokumentiert. Berufungsvorschlag und Berufungsbericht werden dem Fakultäts- oder Abteilungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Zustimmung legt der Fakultäts- oder Abteilungsrat seinen Beschluss wiederum dem Rektorat vor. Übernimmt das Rektorat den vorgelegten Berufungsvorschlag, erteilt es den Ruf an die erstplatzierte Person.
Im Zuge der Ruferteilung durch die Hochschulleitung wird um die persönliche Entscheidung gebeten, den Ruf anzunehmen, damit die Berufungsverhandlungen beginnen können. Die Entscheidung über Berufungsbezüge trifft die:der Rektor:in nach Anhörung des Dekanats der betroffenen Fakultät. Die Verhandlungen über die Ausstattung führt die:der Kanzler:in der Hochschule in Vertretung für die:den Rektor:in im Einvernehmen mit der zuständigen Fakultät. Nach erfolgreicher Berufungsverhandlung und finaler Berufungszusage der berufenen Person werden die übrigen Bewerber:innen über den Abschluss des Verfahrens informiert.
Die Einstellung neuer Professor:innen erfolgt i.d.R. zu Semesterbeginn, entsprechend zum 01.04. im Sommersemester oder zum 01.10. für das Wintersemester. Neuberufenen Professor:innen kommt eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Hochschule Bremen zu, denn sie sind es, die das Leistungsangebot und Profil der Hochschule Bremen zukünftig mitgestalten und weiterentwickeln werden. Die HSB unterstützt deshalb ihre neu berufenen Professor:innen von Anfang an in ihrer Entwicklung der Lehr- und Forschungskompetenz und bietet zusätzlich zu verschiedenen Services für Neuberufene (Familienbüro, hochschul- und mediendidaktische Kurse des Zentrums für Lehren und Lernen) sowie eine offizielle Begrüßungsfeier an.
Das Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) der HSB bietet zwei Mal jährlich zum Semesterstart einen kostenlosen 2-tägigen Workshop zu hochschul- und mediendidaktischen Themen für Neuberufene und andere in der Lehre tätigen neue Mitarbeitende an. Sie erhalten dort die nötige Unterstützung, um gut in der Lehre anzukommen und können das vielfältige Weiterbildungs- und Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Die Hochschule Bremen fördert auf allen Ebenen die chancengerechte Beschäftigung aller Geschlechter.
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung immer der Vorrang gegeben.
Über Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund freuen wir uns ausdrücklich!
Auch wenn Sie ein Anforderungsprofil (noch) nicht zu 100% erfüllen sollten, möchten wir Sie ausdrücklich dazu ermutigen, sich dennoch bei uns zu bewerben.
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