Erfahren Sie hier mehr über formale Voraussetzungen, geforderte Bewerbungsunterlagen, das Bewerbungsverfahren und die Vergütung für Tarifbeschäftigungen und Professuren.
Die Beschäftigten in Wissenschaft, Technik und Verwaltung sind in der Regel Beschäftigte im Tarifvertrag des Landes Bremen (TV-L). Einige Stellen sind auch für Beamt:innen vorgesehen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage ergeben sich andere und schnellere Abläufe und Fristen im Bewerbungsablauf, verglichen mit professoralen Berufungsverfahren.
Die Einstellungsvoraussetzungen von Tarifbeschäftigten an der HSB richten sich nach den Aufgaben des Stellenangebotes und dem aktuell geltenden Tarifrecht (TV-L Bremen).
Welche Qualifikationen Sie für das jeweilige Stellenangebot benötigen, können Sie dem „Profil“ unserer Stellenangebote entnehmen.
Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss in einem der teilnehmenden Bologna-Staaten erreicht haben, wird dieser in der Regel von uns anerkannt.
Bei Hochschulabschlüssen, die in keinem der teilnehmenden Bologna-Staaten absolviert wurden, prüfen wir bei Bewerbungseingang einzeln nach, ob sie in Deutschland anerkannt sind.
Für die Anerkennung benötigen wir von Ihnen
Eine offizielle Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist aufwendiger, kann mehrere Wochen dauern und kostet Gebühren. Allerdings kann sich ein Antrag lohnen. Auch, wenn Sie im nicht-reglementierten Berufsfeld arbeiten möchten. Die Anerkennung kann zukünftigen Arbeitgeber:innen dabei helfen, den ausländischen Abschluss besser einzuordnen.
Bei der ZAB finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Gebühren.
In Deutschland sind bestimmte Berufsfelder, wie zum Beispiel Gesundheitsberufe, reglementiert. Um einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen, ist eine behördliche Anerkennung nötig.
Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im reglementierten Berufsfeld ist im Land Bremen die senatorische Behörde für Kinder und Bildung zuständig. Dort finden Sie weitere Informationen und Anlaufstellen, wie Sie eine Anerkennung Ihres Berufes erreichen.
Allgemeine Informationen zu reglementierten und nicht-reglementierten Berufen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
Außerdem finden Sie hier eine allgemeine Liste über alle in Deutschland reglementierten Berufe.
Die Bezahlung nach dem Tarifvertrag des Landes Bremen (TV-L) schützt vor Benachteiligung, gibt Sicherheit und steht für gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Entgeltgruppe – und damit die wesentliche Information zur Bezahlung – können Sie dem jeweiligen Stellenangebot entnehmen.
Öffentliche Entgelttabellen im Internet können Ihnen einen ersten Überblick über ein zu erwartendes Gehalt geben.
Das Einstellungsverfahren für Tarifbeschäftigte des Landes Bremen (TV-L) orientiert sich an den aktuellen Ausschreibungsrichtlinien des Landes Bremen und nach dem TV-L Bremen. Grundsätzlich werden alle Stellenangebote mindestens drei Wochen lang ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsportal einzureichen.
Jedes Auswahlverfahren wird durch die Auswahlkommission von Anfang bis Ende begleitet. Diese ist zusammengesetzt durch:
Nach Ende der Bewerbungsfrist versuchen wir stets zeitnah zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.
Sobald die Auswahlkommission nach den Vorstellungsgesprächen zu einem Ergebnis gekommen ist, werden wir Sie informieren.
Berufungen – Auf dem Weg zur Professur
Die Berufung neuer Hochschullehrender ist eine langfristige und profilprägende Entscheidung – und damit strategisch sehr wichtig für die Entwicklung unserer Hochschule. Da wir die Qualität von Lehre und Studium erhalten und verbessern möchten und uns die anwendungsorientierte Forschung sowie der Wissens‐ und Technologietransfer wichtige Anliegen sind, bilden transparente und faire Auswahlprozesse von angehenden Professor:innen eine wichtige Grundlage.
Die Einstellung von Professor:innen an der HSB richtet sich nach dem Bremischen Beamtengesetz § 116(3).
Bestenfalls sind alle Berufungsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt. Sie können sich allerdings auch schon bewerben, wenn nur noch wenige Monate der Berufspraxis oder der Abschluss der Promotion fehlen. Da Berufungsverfahren einige Monate in Anspruch nehmen, liegt es im Ermessen der Berufungskommission, ob Sie bis zum Zeitpunkt der Berufung alle Voraussetzungen erfüllen können.
An der Hochschule Bremen wird Fairness großgeschrieben: Die Berufungsverfahren beruhen auf klaren Auswahlkriterien und bestehen aus mehreren Phasen. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung sind in jedes Verfahren von Anfang an eingebunden, um die Berufungskommission bei ihrer Entscheidung zu unterstützen.
Die Berufungsordnung der Hochschule Bremen, das 6. Aktionsprogramm der HSB zur Gleichstellung von Frauen, queeren Menschen und zur Antidiskriminierung sowie das Bremische Hochschulgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bilden die rechtliche Grundlage für alle Berufungsverfahren.
Informieren Sie sich hier über das Berufungsverfahren an der HSB und zögern Sie nicht, uns bei allgemeinen oder konkreten Fragen zu kontaktieren:
Sollten Sie sich in einem aktuellen Bewerbungsverfahren befinden oder zu einem der jeweiligen Schritte noch Fragen haben, steht Ihnen das Berufungsmanagement unter professur@hs-bremen.de jederzeit zur Verfügung.
Für eine allgemeine und individuelle Beratung zu Professuren an der HSB wenden Sie sich gerne an das Beratungsteam unter beratung-professur@hs-bremen.de.
Die internen Planungen für die Besetzung der Professur beginnen mit der Festlegung der Denomination (der thematischen Ausrichtung der Professur) und des Profilpapiers. Diese sind Voraussetzung für den Freigabeantrag und die Freigabevereinbarung mit der Hochschulleitung. Darüber hinaus können weitere Verabredungen insbesondere zur Gender- und/oder Familiengerechtigkeit getroffen werden.
Hiermit kann das Berufungsverfahren beginnen. Bei der zu besetzenden Professur handelt es sich entweder um eine neu geschaffene Stelle oder um eine Nachbesetzung. Auch im Falle einer Nachfolge wird die thematische Ausrichtung der Professur häufig an aktuelle Entwicklungen der Fachdisziplin angepasst.
Die für die Besetzung der Stelle zuständige Fakultät bzw. Abteilung bildet nach dem Abschluss der Freigabevereinbarung eine Berufungskommission.
Mitglieder der Berufungskommission sind in der Regel:
Die Mitglieder der Berufungskommission werden von den Vertreter:innen ihrer Gruppe im Fakultätsrat bzw. im Abteilungsrat gewählt. Als beratende Mitglieder nehmen die Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen teil.
Für die außerfachliche Eignungsprüfung kann außerdem ein:e externe:r Berater:in hinzugezogen werden.
Unmittelbar nach Bildung der Berufungskommission kommen die Mitglieder zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Diese bildet die Auftaktveranstaltung der Zusammenarbeit der Berufungskommission. Die Kommissionsmitglieder lernen sich in ihrer spezifischen Zusammensetzung kennen, klären gemeinsam die formalen Bedingungen des Berufungsverfahrens sowie die fachinhaltlichen Kriterien und entwickelt einen Vorschlag für die Stellenausschreibung. Sie trifft außerdem eine Vereinbarung über das Verfahren zur Überprüfung der pädagogisch-didaktischen sowie der außerfachlichen Eignung. Darüber hinaus wird der Verfahrensverlauf, das Profil sowie der Zuschnitt der zu besetzenden Professur gemäß Freigabevereinbarung besprochen. Nach dieser ersten konstituierenden Sitzung geht die Ausschreibung zusammen mit einem Antrag auf externe Freigabe an die senatorische Behörde.
Nach Freigabe durch die senatorische Behörde und Beschluss des finalen Ausschreibungstextes wird die Professur im Karriereportal der Hochschule Bremen und in weiteren Online- und Printmedien offiziell ausgeschrieben – je nach Professur auch in internationalen Medien.
Um die Qualitätssicherung der Berufungsverfahren sicherzustellen, erhält die Berufungskommission erst nach Ablauf der Ausschreibungsfrist und der formalen Prüfung durch die Personalsachbearbeitung Einblick in alle eingegangenen Bewerbungen. Befangenheiten der Kommissionsmitglieder dürfen nicht vorliegen und sind an dieser Stelle offenzulegen und zu diskutieren.
In der zweiten Kommissionssitzung, der Auswahlsitzung, werden alle Unterlagen gesichtet und bewertet. Grundlegend ist hierfür Art. 33 II Grundgesetz, aus dem die sogenannte Bestenauslese abgeleitet wird. Das bedeutet, dass alle Bewerber:innen das grundgesetzlich normierte Recht haben, im Hinblick auf die im Ausschreibungsverfahren erstellte Profilbeschreibung nach ihrer Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt zu werden. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der in der konstituierenden Sitzung abgestimmten formalen und fachinhaltlichen Kriterien. Der Auftrag der eingesetzten Kommission ist es, unter den eingegangenen Bewerbungen die Person für die ausgeschriebene Professur zu finden, die am besten geeignet ist. Die Auswahlsitzung stellt auf der Basis der schriftlichen Bewerbungsunterlagen die wichtigsten Weichen: Ist ein:e Bewerber:in vor dem Hintergrund des Kriterienkatalogs einschlägig, bedingt oder gar nicht geeignet? Bei Unklarheiten können Unterlagen nachgefordert werden (Arbeitszeugnisse, Lehrnachweise, etc.). Bewerber:innen, die in die engere Wahl gekommen sind, werden zur Anhörung bzw. zum Auswahlgespräch und zur Probelehrveranstaltung eingeladen. Die Berufungskommission kann zusätzlich die Durchführung eines wissenschaftlichen Fachvortrags, auch in einer Fremdsprache, festlegen.
Auch die Anhörung bzw. das Auswahlgespräch folgt der Weisung der sogenannten Bestenauslese. Diese Schritte müssen also transparent, kriterienorientiert sowie chancengerecht erfolgen. Darüber hinaus dient diese Einladung dem gegenseitigen Kennenlernen der Kandidat:innen und der Mitglieder der Berufungskommission. Die Bewerber:innen haben nun die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren. Außerdem können sie Fragen zur Hochschule, der Fakultät, der Professur und ihren Anforderungen sowie ihrer Ausstattung stellen.
Über den organisatorischen und inhaltlichen Rahmen der Anhörung und ihre Dauer informiert die Berufungskommission im Einladungsschreiben. Zusätzlich werden die Bewerber:innen aufgefordert, vor dem Termin zur Probelehrveranstaltung ein schriftliches Lehrexposé über die inhaltliche und didaktische Gestaltung der Probelehrveranstaltung sowie ein schriftliches Lehrkonzept über die Beschreibung ihrer eigenen Lehrauffassung vorzulegen. Die Berufungskommission kann ergänzend auch um die Vorlage eines Forschungskonzepts bitten.
In der Probelehrveranstaltung zeigen die eingeladenen Bewerber:innen die eigenen Fähigkeiten in der Lehre und in Interaktion mit Studierenden. Ziel der Probelehrveranstaltung ist es, die didaktische Eignung der eingeladenen Person zu überprüfen. Eine interaktive und abwechslungsreich gestaltete Probelehre ist daher sinnvoll, um die eingeladenen Kandidat:innen als Lehrpersonen kennenzulernen. Die Berufungskommission gibt das zu behandelnde Thema sowie die studentische Zielgruppe (Semester und Studiengang) im Einladungsschreiben vor. Die genaueren Details der Probelehrveranstaltung gestalten sich von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich. Die Probelehrveranstaltung wird von den anwesenden Studierenden und von der Berufungskommission evaluiert.
In der Anhörung findet das klassische Bewerbungsgespräch mit der Kommission unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit statt. Hier wird die Berufungskommission den Kandidat:innen zuvor abgestimmte Fragen stellen, um die Bewerber:innen genauer kennenzulernen. Eine Kurzvorstellung seitens der Kandidat:innen ist dabei ebenfalls vorgesehen. Außerdem ist am Ende des Gesprächs selbstverständlich noch Zeit für Fragen der Kandidat:innen an die Kommission.
Nach Durchführung aller Probelehrveranstaltungen und Anhörungen entscheidet die Berufungskommission, ob weitere Bewerber:innen zur Anhörung eingeladen werden oder ob das Verfahren mit der engeren Wahl fortgesetzt wird.
Sobald die Berufungskommission Personen ausgewählt hat, die in die engere Wahl kommen, werden für diese Bewerber:innen zunächst Gutachten eingeholt. Diese werden durch auswärtige Hochschullehrende oder Sachverständige der entsprechenden Fachdisziplin auf Grundlage des Anforderungsprofils erstellt, um anhand der fachlichen und wissenschaftlichen Leistung zu prüfen, ob die Bewerber:innen für einen der drei Listenplätze in Frage kommen. Ähnlich wie die Kommissionsmitglieder müssen auch die Gutachter*innen mögliche Befangeheiten vorher ausschließen. Die Gutachten können dabei entweder vergleichend oder für einzelne Bewerber:innen angefertigt werden.
Die Einschätzung der Gutachter:innen gilt auch als Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Rangfolge der Personen gemäß ihrer Eignung. Der anschließend vorgenommene Berufungsvorschlag in Form einer Liste mit bestenfalls drei Personen wird von der Kommission auf Grundlage aller vorhandenen Unterlagen und der persönlichen Eindrücke erstellt. Dazu gehören
Anschließend wird ein Berufungsbericht erstellt, der den Verlauf des gesamten Verfahrens dokumentiert. Berufungsvorschlag und Berufungsbericht werden dem Fakultäts- oder Abteilungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Zustimmung legt der Fakultäts- oder Abteilungsrat seinen Beschluss wiederum dem Rektorat vor. Übernimmt das Rektorat den vorgelegten Berufungsvorschlag unverändert, erteilt es den Ruf an die erstplatzierte Person.
Im Zuge der Ruferteilung durch die Hochschulleitung wird die erstplatzierte Person zur Berufungsverhandlung eingeladen.
Die Verhandlungen über die Ausstattung führt der Kanzler der Hochschule in Vertretung für das Rektorat im Einvernehmen mit der zuständigen Fakultät. Nach erfolgreicher Berufungsverhandlung und finaler Zusage der berufenen Person werden die übrigen Bewerber:innen über den Abschluss des Verfahrens informiert.
Die Einstellung neuer Professor:innen erfolgt i.d.R. zu Semesterbeginn, entsprechend zum 01.04. im Sommersemester oder zum 01.10. für das Wintersemester.
Neuberufenen Professor:innen kommt eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Hochschule Bremen zu: Sie sind es, die das Leistungsangebot und Profil der Hochschule Bremen zukünftig mitgestalten und weiterentwickeln werden. Die HSB unterstützt deshalb ihre neuberufenen Professor:innen von Anfang an in ihrer Entwicklung der Lehr- und Forschungskompetenz und bietet zusätzlich zu verschiedenen Services für Neuberufene (z. B. Forschungsservice, hochschul- und mediendidaktische Kurse des Zentrums für Lehren und Lernen) sowie eine offizielle Begrüßungsfeier an.
Das Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) der HSB bietet zwei Mal jährlich zum Semesterstart einen kostenlosen 2-tägigen Workshop zu hochschul- und mediendidaktischen Themen für Neuberufene und andere in der Lehre tätigen neue Mitarbeitende an. Sie erhalten dort die nötige Unterstützung, um gut in der Lehre anzukommen und können das vielfältige Weiterbildungs- und Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Die Hochschule Bremen fördert auf allen Ebenen die chancengerechte Beschäftigung aller Geschlechter.
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung immer der Vorrang gegeben.
Über Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund freuen wir uns ausdrücklich!
Auch wenn Sie ein Anforderungsprofil (noch) nicht zu 100% erfüllen sollten, möchten wir Sie ausdrücklich dazu ermutigen, sich dennoch bei uns zu bewerben.
Finden Sie hier die richtige Ansprechperson – wir möchten Ihnen in allen Belangen schnellstmöglich weiterhelfen.