Hier finden Sie viele Infos
über Jobs
an der Hochschule Bremen.
Bei uns kann man studieren.
Und auch arbeiten!
Ungefähr 650 Menschen arbeiten hier.
Zum Beispiel:
Sie können sich bewerben.
Auf eine Arbeit.
Oder ein Praktikum (Arbeit ausprobieren).
Und Sie können den Bundes-Freiwilligen-Dienst machen.
Das schreibt man kurz so: BFD.
Wenn Sie unsere Internet-Seite besuchen
sind Sie zuerst auf der Start-Seite.
Dort stehen wichtige Informationen.
Öffnen Sie das Menü.
Da stehen die Wörter
die Sie anklicken können.
Das bringt Sie auf die Unter-Seiten.
Vielleicht sehen Sie kein Menü.
Dann klicken Sie auf die 3 Striche oben rechts.
Die sehen so aus:
Klicken Sie auf „Die HSB kennenlernen“.
Dort steht:
Klicken Sie auf „Wir sind HSB“.
Hier stehen keine Jobs.
Aber hier erklären wir
was die verschiedenen Jobs bei uns sind.
Klicken Sie auf „Stellen-Angebote“.
Dort stehen alle freien Jobs.
Zu jedem Job steht dort:
Klicken Sie auf „Ihre Bewerbung an der HSB“.
Dort steht genau:
Klicken Sie auf „Kontakt und Beratung“.
Dort finden Sie Ansprech-Personen.
Zum Beispiel:
Unter „Noch Fragen?“
stehen die häufigsten Fragen
und Antworten.
Schön dass Sie sich für die Hochschule Bremen interessieren.
Wir hoffen
dass Sie alle wichtigen Infos finden.
Dagmar Schernus ist die Chefin vom Personal-Bereich.
Frau Schernus hilft Ihnen gerne.
Wenn Sie Hilfe brauchen
oder etwas nicht verstehen.
Hier können Sie ihr eine E-Mail schreiben.
Und ihre Telefon-Nummer ist: 0421 5905 2001
Hier ist das Zertifikat für die regelkonforme Übersetzung in Leichte Sprache durch das Übersetzungsbüro Leserlich:
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
E-Mail: valerie.hug@hs-bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Am Markt 20
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier: Erklärung zur Barrierefreiheit
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.