Zwei Männer sitzen sich gegenüber und unterhalten sich angeregt. Two men are sitting opposite each other and talking animatedly. Kaleidoskop

Informationen in Leichter Sprache

Willkommen.

Hier finden Sie Infos
zu Jobs
an der Hochschule Bremen!

Hier finden Sie viele Infos
über Jobs
an der Hochschule Bremen.

Bei uns kann man studieren.
Und auch arbeiten!

Wer arbeitet an der Hochschule?

Ungefähr 650 Menschen arbeiten hier.
Zum Beispiel:

  • in den Büros
  • in der Technik
  • in der Forschung
  • im Unterricht

Sie können sich bewerben.
Auf eine Arbeit.
Oder ein Praktikum (Arbeit ausprobieren).

Und Sie können den Bundes-Freiwilligen-Dienst machen.
Das schreibt man kurz so: BFD.

Wie finde ich mich zurecht?

Wenn Sie unsere Internet-Seite besuchen
sind Sie zuerst auf der Start-Seite.
Dort stehen wichtige Informationen.

Wie finde ich Unter-Seiten?

Öffnen Sie das Menü.
Da stehen die Wörter
die Sie anklicken können.
Das bringt Sie auf die Unter-Seiten.

Vielleicht sehen Sie kein Menü.
Dann klicken Sie auf die 3 Striche oben rechts.
Die sehen so aus:

Das sind die Menü-Punkte:

Infos über die Hochschule:

Klicken Sie auf „Die HSB kennenlernen“.
Dort steht:

  • Was es an der Hochschule Bremen gibt
  • Was man hier studieren kann
  • Wie es ist hier zu arbeiten
  • Infos über die Stadt Bremen

Infos über die Arbeit bei uns:

Klicken Sie auf „Wir sind HSB“.
Hier stehen keine Jobs.
Aber hier erklären wir
was die verschiedenen Jobs bei uns sind.

Und wo finde ich freie Jobs?

Klicken Sie auf „Stellen-Angebote“.
Dort stehen alle freien Jobs.
Zu jedem Job steht dort:

  • Was man in dem Job macht
  • Was man können muss
  • Wer bei Fragen hilft
  • Bis wann man sich bewerben muss

Wie bewerbe ich mich?

Klicken Sie auf „Ihre Bewerbung an der HSB“.
Dort steht genau:

  • Wie die Bewerbung geht
  • Welche Unterlagen Sie brauchen
  • Was Sie tun müssen
    wenn Sie im Ausland gelernt haben

Wer hilft mir bei Fragen?

Klicken Sie auf „Kontakt und Beratung“.
Dort finden Sie Ansprech-Personen.
Zum Beispiel:

  • Für Fragen zu einem Job
  • Für Fragen zur Gleich-Behandlung

Unter „Noch Fragen?“
stehen die häufigsten Fragen
und Antworten.

 

Schön dass Sie sich für die Hochschule Bremen interessieren.
Wir hoffen
dass Sie alle wichtigen Infos finden.

Dagmar Schernus ist die Chefin vom Personal-Bereich.
Frau Schernus hilft Ihnen gerne.
Wenn Sie Hilfe brauchen
oder etwas nicht verstehen.

Hier können Sie ihr eine E-Mail schreiben.
Und ihre Telefon-Nummer ist: 0421 5905 2001

Hier ist das Zertifikat für die regelkonforme Übersetzung in Leichte Sprache durch das Übersetzungsbüro Leserlich:

Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
E-Mail: valerie.hug@hs-bremen.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Am Markt 20
28195 Bremen

Telefon: 0421 361 181 87

E-Mail: office@lbb.bremen.de

 

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

 

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier: Erklärung zur Barrierefreiheit

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.